NoVA-Änderung ab 1. Juli 2025: Doppelkabinen-Pick-ups drohen steuerliche Fallstricke

NoVA-Änderung ab 1. Juli 2025: Doppelkabinen-Pick-ups drohen steuerliche Fallstricke
Verbraucher

Ab 1. Juli 2025 wird in Österreich ein neues Steuerregime für leichte Nutzfahrzeuge in Kraft treten – und es trifft vor allem die beliebten Doppelkabinen-Pick-ups hart. Wer bislang dachte, ein Pick-up sei einfach ein Nutzfahrzeug und damit von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit, irrt sich. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat strenge, fast schon unerwartet präzise Kriterien für die NoVA-Befreiung festgelegt – und viele Fahrzeuge, die bisher als "einfache" Nutzfahrzeuge durchgingen, fallen nun unter die Steuerpflicht. Die Änderung im Budgetbegleitgesetz 2025 (1. Juli 2025) ist kein technisches Detail, sondern ein gezielter Schlag gegen die Nutzung von Pick-ups als "steuerschonende Chefmobile". Hier geht es nicht um Umwelt, sondern um Fairness – und um eine klare Absage an die Verwischung von Grenzen zwischen Nutzfahrzeug und Privat-PKW.

Was bleibt frei – und was wird zur Steuerfalle?

Fahrzeuge mit maximal drei Sitzplätzen – also Einzelkabinen – bleiben uneingeschränkt von der NoVA befreit. Das ist klar. Doch wer eine Doppelkabine mit vier bis neun Sitzen kauft, muss sich auf ein Labyrinth aus Vorgaben einstellen. Die Ladefläche muss entweder länger als 50 % des Radstands sein – gemessen am Boden des Warenbeförderungsbereichs – ODER eine Alupritsche mit seitlich klappbaren Bordwänden und ohne Radkästen haben. Das klingt technisch, ist aber entscheidend. Doch das ist erst die halbe Miete.

Die entscheidende Hürde: die "einfache Ausstattung". Ein Begriff, der so vage ist, dass er fast schon absichtlich unklar bleibt. Das BMF nennt ihn einen "unbestimmten Gesetzesbegriff" – und legt gleichzeitig eine Liste von Merkmalen vor, die jede Befreiung sofort zunichtemachen: adaptive Fahrwerkregelung, Luxusfelgen, Leder- oder Komfortsitze mit Heizung, Kühlung oder Massage, elektrische Sitzverstellung, Permanent-Allradantrieb, umfangreiche Infotainment-Systeme. Kein Wunder, dass die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) warnt: "Diese Vorgaben werden sehr streng gehandhabt."

Die Achillesferse: Der Sitz und das Navigationssystem

Was viele nicht ahnen: Bereits ein einziger elektrisch verstellbarer Sitz oder ein hochwertiges Navigationssystem kann den Unterschied zwischen 0 Euro und mehreren Tausend Euro NoVA ausmachen. "Die Ausstattung wird zur Achillesferse", sagt Dr. Thomas Schuster, Steuerberater aus Wien. "Ein Fahrzeug, das sonst wie ein LKW aussieht, wird plötzlich zum PKW – und damit steuerpflichtig."

Interessant: Verkehrssicherheitssysteme wie Notbremsassistent oder Totwinkelwarner sind ausdrücklich erlaubt. Das zeigt: Es geht nicht um Sicherheit, sondern um Komfort. Die Finanzverwaltung prüft nicht, ob das Auto sicher ist – sondern ob es sich anfühlt wie ein SUV mit Allrad und Lederpolster.

Hardtop und gewerbliche Pritsche: Die Ausnahmen

Es gibt Lichtblicke. Fahrzeuge mit Hardtop-Aufbau oder echter gewerblicher Pritsche – also solchen, die klar als Arbeitsfahrzeug konzipiert sind – bleiben unabhängig von Sitzanzahl und Ausstattung von der NoVA befreit. Das bestätigt Peicher Automotive GmbH aus Salzburg. Diese Fahrzeuge sind also weiterhin attraktiv für Handwerker, Landwirte oder Kleinunternehmer, die tatsächlich Nutzlast brauchen – und nicht nur einen stilvollen Alltagsbegleiter.

Wer zahlt am Ende? Die Privatpersonen

Die Regierung spricht von "Entbürokratisierung" – doch das Gegenteil ist der Fall. Statt zu vereinfachen, wird ein neues Prüfsystem eingeführt. Händler müssen ab 1. Juli 2025 bei jeder Zulassung explizit deklarieren, ob die Kriterien erfüllt sind. Bei Zweifeln – und die werden zahlreich sein – greift die Finanzverwaltung ein und prüft jedes Fahrzeug einzeln. Das bedeutet: Wartezeiten, Papierkram, mögliche Nachzahlungen. Und wer ein Fahrzeug vor dem 1. Juli 2025 zugelassen hat? Der bleibt verschont. Gebrauchtwagen unterliegen weiterhin der alten Regelung.

Die Grant Thornton Austria GmbH hat es klar formuliert: Die Neuregelung richtet sich vor allem gegen Privatpersonen, die Pick-ups als steuerlich günstige "Chefmobile" nutzen. Ein Trend, der in den letzten Jahren stark zugenommen hat – oft mit Vollausstattung, Panorama-Glasdach und Ambientebeleuchtung. Das Gesetz will das beenden. Und es will, dass die Steuerzahler nicht für den Luxus einiger weniger aufkommen.

Warum ist "einfache Ausstattung" so umstritten?

Die WKO hat sich öffentlich beschwert: "Die Formulierung ist unklar, unpraktikabel und führt zu Rechtsunsicherheit." Und sie hat recht. Was ist "typisch für PKW"? Ist eine Lederausstattung in einer Doppelkabine nun PKW- oder Nutzfahrzeug-Standard? Wer entscheidet das? Die Finanzämter – und zwar subjektiv. Leitner Leitner GmbH & Co KG aus Linz und Graz betont, dass Merkmale wie Panorama-Glasdach oder Ambientebeleuchtung stärker gewichtet werden als LKW-typische Elemente. Das ist logisch – aber nicht rechtssicher.

Und dann kommt noch der Feinheiten-Knaller: Die Herkunft der Ausstattung zählt. Serienmäßig verbaut – strenger. Nachgerüstet – etwas nachsichtiger. Aber wie beweist man das? Mit Rechnungen? Mit Werkstattprotokollen? Wer hat die Zeit und die Mittel dafür?

Was kommt als Nächstes?

Die Finanzverwaltung wird ab Juli 2025 mit einer Flut von Prüfungen konfrontiert sein. Experten rechnen damit, dass über 80 % der Doppelkabinen-Pick-ups nicht mehr von der NoVA befreit sein werden. Das bedeutet: Ein Fahrzeug, das vorher 1.500 Euro NoVA kostete, könnte jetzt 4.000 Euro oder mehr ausmachen – je nach Ausstattung. Der Steuerausfall für den Staat wird mit 120 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Doch das BMF sagt: Die Einnahmenverluste werden durch geringere Verwaltungskosten bei der Abwicklung der alten Regelung kompensiert. Ein Argument, das viele Kritiker als schwach empfinden.

Was bleibt? Wer ein Pick-up braucht, um zu arbeiten – mit offener Pritsche, ohne Komfort, mit einfachen Sitzen – bleibt verschont. Wer es als Statussymbol will, muss zahlen. Und wer sich nicht sicher ist? Vorsicht. Die Prüfung kommt – und sie ist nicht freundlich.

Frequently Asked Questions

Welche Pick-ups bleiben ab 1. Juli 2025 von der NoVA befreit?

Vollständig befreit sind Einzelkabinen-Pick-ups mit bis zu drei Sitzen – unabhängig von Ausstattung. Auch Fahrzeuge mit Hardtop oder echter gewerblicher Pritsche bleiben frei, egal wie viele Sitze sie haben. Doppelkabinen-Pick-ups dürfen nur befreit sein, wenn die Ladefläche länger als 50 % des Radstands ist oder eine spezielle Alupritsche hat – und zusätzlich keine der verbotenen Ausstattungsmerkmale aufweisen.

Was genau zählt nicht als "einfache Ausstattung"?

Nicht erlaubt sind: Leder- oder Komfortsitze mit Heizung/Kühlung/Massage, elektrische Sitzverstellung, adaptive Fahrwerkregelung, Luxusfelgen, Permanent-Allradantrieb und umfangreiche Infotainment-Systeme. Selbst ein hochwertiges Navigationssystem oder eine elektrisch verstellbare Fahrersitzlehne kann die Befreiung gefährden – und das, obwohl diese Merkmale in vielen PKW Standard sind.

Gilt die neue Regelung auch für Gebrauchtwagen?

Nein. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2025 in Österreich zugelassen wurden, unterliegen weiterhin der alten NoVA-Regelung. Das ist ein wichtiger Übergangsmechanismus. Wer also jetzt ein gebrauchtes Doppelkabinen-Pick-up kauft, muss sich keine Sorgen machen – es sei denn, er lässt es neu zulassen, was in der Regel nicht der Fall ist.

Warum macht die Regierung das – und wer profitiert?

Das Ziel ist klar: Die Nutzung von Pick-ups als Luxus-PKW durch Privatpersonen soll beendet werden. Der Staat will verhindern, dass Menschen mit teuren, vollausgestatteten Fahrzeugen die günstigere Nutzfahrzeug-Steuer umgehen. Die 120 Millionen Euro Steuerausfall werden durch geringere Verwaltungskosten ausgeglichen – aber vor allem geht es um Gerechtigkeit: Wer wirklich arbeitet, soll profitieren; wer sich einen SUV mit Pritsche leistet, soll wie ein PKW besteuert werden.

Was passiert, wenn ein Händler die Ausstattung falsch angibt?

Falsche Angaben können zu Nachzahlungen, Zinsen und sogar Bußgeldern führen. Die Finanzverwaltung prüft bei Zweifeln jedes Fahrzeug einzeln – und verlangt Nachweise wie Konfigurationslisten, Werkstattbelege oder Seriennummern. Wer versucht, die Regeln zu umgehen, riskiert nicht nur hohe Steuernachforderungen, sondern auch einen Rufschaden bei Behörden und Kunden.

Wie reagieren Autohändler auf diese Neuregelung?

Viele Händler bereiten sich auf einen Rückgang der Nachfrage nach Doppelkabinen-Pick-ups vor – besonders bei privaten Käufern. Sie schulen ihr Personal, erstellen Checklisten für die Ausstattung und empfehlen Kunden nun explizit, auf "nicht-komfortreiche" Modelle zu setzen. Einige bieten sogar spezielle "NoVA-konforme" Pakete an – mit einfachen Sitzen, manueller Verstellung und ohne Navigation. Der Markt verändert sich – schnell und spürbar.